Neue Cororna-Verordnung

Seit dem 08.05.2021 gilt die neue Corona Verordnung des Landes Niedersachsen. Daher möchten wir Sie in Kenntnis setzen, dass ein Besuch in unserem Museum nur noch nach Vorlage eines negativen Corona Test möglich ist, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Freien Zutritt zum Museum ohne Auflagen haben Personen, bei denen:

– ein Impfnachweis über die Zweitimpfung vorliegt, der mindestens 14 Tage alt ist oder
– ein Genesenen-Nachweis vorliegt, der mindestens 28 Tage, sowie maximal sechs Monate zurückliegt.

Die oben genannten Nachweise können in Papierform oder digital vorgelegt werden. Für Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren ist kein Nachweis erforderlich.

Eine Anmeldung über unseren Terminplaner ist daher wegen der noch gültigen Besucherbeschränkung nur noch für Besucher nötig, die weiter entfernt aus dem Umland kommen. Für Besucher vor Ort ist eine Anmeldung derzeit nicht erforderlich.

Wir würden uns freuen, Sie bei uns im Museum begrüßen dürfen!