Verbot von Drohnenflügen über dem Schloss

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Aus gegebenem Anlass ist grundsätzlich der Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) auf dem Gelände des Schlosses und des Schlossparks untersagt – unabhängig davon, ob die Drohne von innerhalb oder außerhalb des Schlossgeländes gesteuert wird.

Aufgrund der Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen und zum Schutz der historischen Bausubstanz gilt dies in gleicher Weise für alle Besucher und damit auch für Mitarbeiter von TV und Presse, Fotografen, Hochzeitsgesellschaften oder anderen Besuchern.